Altersvorsorge Riesterrente
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Beschreibung:

Funktionsweise

Die Riester-Rente ist eine private oder betriebliche Altersvorsorge auf freiwilliger Basis. Zulässige Leistungen sind Alters-, Invaliden- und Hinterbliebenenrenten. Während der Einzahlungsphase werden Beiträge in förderfähige Sparformen eingezahlt. Der Staat subventioniert die freiwillige Altersvorsorge durch eine Altersvorsorgezulage (Abschnitt XI EStG) bzw. durch einen steuermindernden Sonderausgabenabzug (§ 10a, §§ 79 ff EStG). Die Altersvorsorgezulage fließt dabei in den Vertrag und nicht direkt an den Beitragszahler. Die Altersvorsorgezulage muss beantragt werden.

Ein häufiger Irrtum ist, dass es nicht nötig sei, Zulagen zu beantragen, da die Günstigerprüfung des Finanzamts diese berücksichtigt und ggf. als Steuerermäßigung auszahlt. Dies ist nicht der Fall. Die Steuerermäßigung ist nur der Betrag, der über die Höhe der möglichen Zulagen hinausgeht. Wird die Altersvorsorgezulage vier Jahre lang nicht durch einen Antrag abgerufen, verfällt der Anspruch auf diese. Zur Vereinfachung des Antragsverfahrens wurde der sogenannte Dauerzulagenantrag eingeführt. Dieser bevollmächtigt den Anbieter, Altersvorsorgezulage zu beantragen, ohne für jeden Antrag die Zustimmung des Versicherten einholen zu müssen.

Die Altersvorsorgezulage gibt es nur für zertifizierte, förderungsfähige Sparformen, die von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) gem. AltZertG zertifiziert sind.

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