 Beschreibung:
Nachteile
Die Förderung kann nur in zertifizierten, speziellen förderungsfähigen Altersvorsorgeverträgen in Anspruch genommen werden.
Weitere Nachteile sind:
Die spätere Auszahlung wird nur als Leibrente gewährt. Eine 30%ige Teilauszahlung bei Rentenbeginn ist jedoch zulagenunschädlich möglich.
Die anfängliche Teilauszahlung und lfd. Rentenzahlungen sind voll steuerpflichtig.
Die Zulagen und Steuervergünstigungen müssen bei schädlicher Verwendung zurückgezahlt werden.
So auch bei Tod der anspruchsberechtigten Person vor Rentenbeginn. In diesen Fällen kann jedoch der Ehepartner, sofern er einen eigenen Riester-Vertrag hat, die Zulagen des Verstorbenen übernehmen.
Sofern der spätere Hauptwohnsitz ins Ausland, beispielsweise bei Auswanderung nach Mallorca, verlegt wird, müssen die Zulagen und Steuervorteile ebenfalls, wenn auch in Raten, zurückgezahlt werden. (Aktuell: 15% der mtl. Rente)
Eine Beleihung des eingezahlten Kapitals ist nicht bei jeder Gesellschaft möglich.
Ein Wechsel des Vertrags kann Kosten bis zu 125 €, im Extremfall sogar 1% des angesammelten Kapitals, mit sich bringen.
In Extremfällen wird sogar das noch nicht angesammelte Kapital prozentual als Kosten veranschlagt.
|